LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 27.08.2012 (L 8 R 384/12 B)
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.3.2012 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. I. Die Antragstellerin, eine GmbH & Co. KG, [...]