LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 06.12.2012 (L 1 KR 276/10)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 9.786,72 Euro festgesetzt. Die [...]