Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 9.786,72 Euro festgesetzt.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Bezahlung für eine vollstationäre Behandlung (koronare Bypassoperation) der bei der Rechtsvorgängerin der heutigen Beklagten, der AOK Brandenburg, Versicherten Frau G T (=Versicherte) in der Zeit vom 10. Dezember 2007 bis 21. Dezember 2007 in Höhe von 9.786,72 Euro.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|