Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 28. Mai 2010 geändert.
Es wird festgestellt, dass die Übersendung des Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg e. V. vom 03. September 2007 an die Beigeladene und die Mitteilung der Namen der Pflegepersonen an die Beigeladene rechtswidrig waren und die Klägerin in ihren Rechten verletzt haben.
Die Beklagte hat der Klägerin deren notwendige außergerichtliche Kosten des Verfahrens zu erstatten.
Im Übrigen findet keine Kostenerstattung oder Kostentragung statt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die beklagte Pflegekasse berechtigt war, ein Gutachten und die Namen von Pflegepersonen gegenüber der beigeladenen Betreuerin der Klägerin bekanntzugeben.
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