Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 15. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist noch streitig, ob die Beklagte Zeiträume vom 01. September 1967 bis zum 30. April 1972, vom 01. Oktober 1972 bis zum 31. Dezember 1982 sowie vom 01. Juli bis zum 09. November 1990 als Zeiten der Zugehörigkeit des Klägers zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech - Zusatzversorgungssystem nach Anlage 1 Nr. 1 des
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|