Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stendal vom 24. Februar 2010 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist im Streit, ob vom 01. Juni 1974 bis zum 31. Dezember 1986 das tatsächliche Entgelt des Klägers der Rentenberechnung zugrunde zu legen ist sowie der Umfang der Beitragszahlungen zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) in diesem Zeitraum.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|