LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 02.12.2011
L 4 R 3833/08
Normen:
SGB VI § 240 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 25.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 1024/07

Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; zumutbare Verweisungstätigkeit eines LKW-Fahrers

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.2011 - Aktenzeichen L 4 R 3833/08

DRsp Nr. 2013/3888

Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; zumutbare Verweisungstätigkeit eines LKW-Fahrers

1. Zum Berufsschutz eines LKW-Fahrers (hier verneint). 2. Ein Kraftfahrer von Tankfahrzeugen, der Kunden mit Heizöl belieferte und zusätzliche Aufgabenbereiche wie Getreideannahme als Silomeister zu Erntezeiten, Durchführung von Instandsetzungsarbeiten wie Streichen und Betonieren, Be- und Entladen der LKWs mit Bündelbriketts und Saatgut von 50 kg hatte, kann keinen Berufsschutz als Facharbeiter sondern lediglich als oberer Angelernter für sich beanspruchen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 25. Juli 2008 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VI § 240 Abs. 1;

Tatbestand:

Streitig ist die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung.