LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.12.2018
L 10 R 411/15
Normen:
SGB VI § 240 Abs. 1; SGB VI § 240 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 21.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 2624/13

Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei BerufsunfähigkeitVerweisbarkeit eines Kochs ohne Vorgesetztenfunktion auf die Tätigkeit eines Poststellenmitarbeiters

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2018 - Aktenzeichen L 10 R 411/15

DRsp Nr. 2019/950

Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Verweisbarkeit eines Kochs ohne Vorgesetztenfunktion auf die Tätigkeit eines Poststellenmitarbeiters

Ein Koch und Küchenleiter/chef, der in keinem nennenswerten, sein berufliches Leben prägenden Umfang als Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion gegenüber anderen Facharbeitern gearbeitet hat, kann zumutbar auf die Tätigkeit eines Poststellenmitarbeiters verwiesen werden.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 21.01.2015 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VI § 240 Abs. 1; SGB VI § 240 Abs. 2;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist noch der Beginn der ab dem 01.12.2016 geleisteten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit streitig.