Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 21.01.2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist noch der Beginn der ab dem 01.12.2016 geleisteten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit streitig.
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