LSG Hessen - Beschluss vom 06.08.2008
L 5 B 164/08 R
Normen:
SGB VI § 43 ; SGG § 114 Abs. 2 § 54 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
SG Darmstadt, vom 24.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 R 106/06

Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Berücksichtigung einer noch zu bewilligenden Rehabilitationsmaßnahme bei der Beurteilung des Leistungsvermögens

LSG Hessen, Beschluss vom 06.08.2008 - Aktenzeichen L 5 B 164/08 R

DRsp Nr. 2008/20456

Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Berücksichtigung einer noch zu bewilligenden Rehabilitationsmaßnahme bei der Beurteilung des Leistungsvermögens

Die Frage, ob durch eine zu bewilligende psychosomatische Rehabilitationsmaßnahme eine weitere Verschlechterung des zurzeit noch nicht unter sechs Stunden täglich abgesunkenen Leistungsvermögens verhindert werden kann, ist für die Entscheidung über den Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit unrelevant. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VI § 43 ; SGG § 114 Abs. 2 § 54 Abs. 4 ;
Vorinstanz: SG Darmstadt, vom 24.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 R 106/06