Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 21.06.2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt die Gewährung einer höheren Erwerbsminderungsrente auf der Grundlage eines Zugangsfaktors von 1,0.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|