Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
Der Kläger, der im Jahr 1976 geboren ist, beantragte am 31. Januar 2019 bei der Beklagten Rente wegen Erwerbsminderung. Zuvor hatte der Kläger aufgrund seines Antrags auf medizinische Rehabilitation vom 18. Juni 2018 eine Rehabilitationsmaßnahme im R., Psychosomatik, vom 3. September 2018 bis zum 5. Oktober 2018 absolviert.
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