LSG Bayern - Urteil vom 14.12.2017
L 19 R 679/16
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 1 S. 2; SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2; SGB VI § 240 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 29.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 R 940/14

Anspruch auf Rentengewährung wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen RentenversicherungVerweisbarkeit eines Tischlers/Schreiners als Facharbeiter

LSG Bayern, Urteil vom 14.12.2017 - Aktenzeichen L 19 R 679/16

DRsp Nr. 2018/10233

Anspruch auf Rentengewährung wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung Verweisbarkeit eines Tischlers/Schreiners als Facharbeiter

Zu den Voraussetzungen einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (hier: Verweisbarkeit eines Schreiners auf die Tätigkeiten eines Kassierers in Bädern und Theatern oder Poststellenmitarbeiters).