LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 06.09.2018
L 8 AY 5/14
Normen:
AsylbLG (i.d.F.v. 30.07.2004) § 2 Abs. 1; BGB § 242;
Fundstellen:
NZS 2019, 236
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 16 AY 6/11

Anspruch auf sog. Analogleistungen nach dem AsylbewerberleistungsrechtRechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Dauer des Aufenthalts

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.09.2018 - Aktenzeichen L 8 AY 5/14

DRsp Nr. 2018/18332

Anspruch auf sog. Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsrecht Rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Dauer des Aufenthalts

Asylbewerber, die von Beginn an behaupten, irakische Staatsangehörige zu sein, gefälschte Personenstandsurkunden vorlegen und dieses Fehlverhalten trotz regelmäßiger Aufforderungen zur Mitwirkung an der Identitätsfeststellung fortführen, beeinflussen die Dauer ihres Aufenthalts im Sinne von § 2 Abs. 1 AsylbLG rechtsmissbräuchlich selbst. Legt ein durchgesetzter Sprachtest eine andere Staatsangehörigkeit nahe und werden nach der Stellung von Passersatzanträgen Ausweisersatzpapiere ausgestellt, liegt keine missbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer mehr vor.

Die Berufungen werden zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AsylbLG (i.d.F.v. 30.07.2004) § 2 Abs. 1; BGB § 242;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der zu gewährenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) streitig.