LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 16.05.2018 (L 1 R 381/17)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. I. Zwischen den Beteiligten ist die Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch [...]