Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagten hat den Klägern deren notwendige außergerichtliche Kosten auch für das Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung höherer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Dabei geht es im Überprüfungsverfahren um die Höhe der zu berücksichtigenden Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) für den Zeitraum von Mai bis Oktober 2012.
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