Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 14. Juni 2018 aufgehoben. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 31. August 2018 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 17. Mai 2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. August 2018 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Der Antragsgegner hat der Antragstellerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I.
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