Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 28. März 2017 wird im Kostenpunkt dahingehend geändert, dass das Verfahren im Sinne von § 183 des Sozialgerichtsgesetzes gerichtskostenfrei ist.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Versicherungspflicht und die Höhe des Beitrages für die gesetzliche Unfallversicherung als Jagdpächter für das Jahr 2012.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|