LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 08.11.2018
L 4 AS 839/17 B
Normen:
SGG § 173; SGB II § 39; SGB II § 15 Abs. 3 S. 3;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 01.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 14 AS 1833/17

Beschwerde gegen die Ablehnung von PKHGültigkeitsdauer eines die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden VerwaltungsaktsRechtswidrigkeit eines EGVA ohne zeitliche Begrenzung der Geltungsdauer

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.11.2018 - Aktenzeichen L 4 AS 839/17 B

DRsp Nr. 2018/17646

Beschwerde gegen die Ablehnung von PKH Gültigkeitsdauer eines die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts Rechtswidrigkeit eines EGVA ohne zeitliche Begrenzung der Geltungsdauer

1. Die Frage der Gültigkeitsdauer eines EGVA bzw. der Notwendigkeit seiner Befristung ist eine schwierige Rechtsfrage, weil dazu in der Rechtsprechung hierzu unterschiedliche Auffassungen vertreten werden; diese Frage darf deshalb nicht in das PKH-Verfahren vorverlagert werden.2. Ein EGVA ohne zeitliche Begrenzung der Geltungsdauer dürfte nach der im PKH-Verfahren vorzunehmenden kursorischen Prüfung rechtswidrig sein.

Der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 1. November 2017 wird aufgehoben, soweit der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist, und dem Antragsteller für das Verfahren des ersten Rechtszugs ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin Wecke bewilligt.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 173; SGB II § 39; SGB II § 15 Abs. 3 S. 3;

Gründe:

I.