Der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 1. November 2017 wird aufgehoben, soweit der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist, und dem Antragsteller für das Verfahren des ersten Rechtszugs ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin Wecke bewilligt.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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