LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 22.06.2018
L 4 AS 680/15
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 19.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 14 AS 822/13

Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB IIPrüfungsschritte im Rahmen der ProdukttheorieAngemessene Referenzmiete

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.06.2018 - Aktenzeichen L 4 AS 680/15

DRsp Nr. 2018/17641

Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II Prüfungsschritte im Rahmen der Produkttheorie Angemessene Referenzmiete

1. Die Angemessenheit von Unterkunftskosten gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist unter Zugrundelegung der Produkttheorie auszufüllen. 2. In einem ersten Schritt werden die abstrakt angemessene Wohnungsgröße sowie der Wohnungsstandard festgelegt und sodann ist der räumliche Vergleichsmaßstab für die Erhebung von Daten zum Wohnungsmarkt zu ermitteln. 3. Weiter ist die Miete für eine nach Größe und Standard abstrakt als angemessen anzusehende Wohnung auf dem für die SGB II -Leistungsberechtigten maßgeblichen Wohnungsmarkt zu ermitteln. 4. Das Produkt aus Wohnfläche und -standard muss eine insgesamt angemessene Referenzmiete ergeben.

Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 19. August 2015 wird aufgehoben, soweit dem Kläger weitere Leistungen nach dem SGB II zuerkannt worden sind. Insoweit wird die Klage abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Der Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten für das gesamte Verfahren zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand: