Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Zwischen den Beteiligten ist die Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) streitig.
Der am ... 1968 geborene Kläger absolvierte von 1984 bis 1986 eine Teilfacharbeiterausbildung zum Anlagentechniker. Er war als solcher bis 1991 beschäftigt. Nach Arbeitslosigkeit war er von 1994 bis 2001 als Produktionsarbeiter tätig und anschließend erneut arbeitslos. Der Kläger bezieht seit 2005 Arbeitslosengeld II.
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