LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 28.06.2018
L 4 AS 886/17 NZB
Normen:
SGG § 144 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, - Vorinstanzaktenzeichen 32 AS 1815/16

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB IIAntrag auf Zulassung der BerufungVoraussetzungen einer zulassungsfreien Berufung

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.06.2018 - Aktenzeichen L 4 AS 886/17 NZB

DRsp Nr. 2018/10180

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Antrag auf Zulassung der Berufung Voraussetzungen einer zulassungsfreien Berufung

Parallelentscheidung zu LSG Sachsen-Anhalt L 4 AS 862/17 NZB v. 28.06.2018

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 144 Abs. 2;

Gründe:

I.

Die Klägerin begehrt die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau (SG) und die Durchführung des Berufungsverfahrens zu ihrer Klage, mit der sie die Erstattung von 84,99 Euro für den Kauf eines Druckers begehrte.