Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Beklagte berechtigt ist, nach einer durchgeführten Betriebsprüfung Sozialversicherungsbeiträge von der Klägerin nachzufordern, die diese bereits an die Beigeladene zu 1. gezahlt hatte und von dieser an die Klägerin zurücküberwiesen wurden.
Die Klägerin ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26. Juli 2010 mit der BWZ "J.- u. S." gGmbH (im Weiteren: BWZ) deren Rechtsnachfolgerin. Die Verschmelzung wurde am 11. August 2011 im Handelsregister der BWZ eingetragen.
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