Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 11.100,00 EUR festgesetzt.
Die Klägerin begehrt als ehemals Beigeladene eine Entschädigung wegen einer überlangen Verfahrensdauer eines Klageverfahrens (bestehend aus drei verbundenen Verfahren) vor dem Sozialgericht Magdeburg (
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