Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Antragsteller und Beschwerdeführer (im Weiteren: Bf.) begehrt im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes, ihm vorläufig weiterhin Leistungen nach §
Der 1989 geborene Bf. ist eritreischer Staatsangehöriger und wurde nach seiner Einreise im August 2015 dem Antrags- und Beschwerdegegner (im Weiteren: Bg.) zugewiesen. Er lebt seitdem in einer Gemeinschaftsunterkunft. Mit Bescheid vom 27. August 2015 bewilligte der Bg. dem Bf. ab dem Tag der Bescheiderteilung monatliche Leistungen nach §
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