Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 21. Februar 2018 wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Magdeburg zurückverwiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob die 1956 geborene Klägerin einen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach dem Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) hat.
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