LSG Bayern - Urteil vom 01.12.2009
L 15 VS 19/06
Normen:
BSchAV § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; BSchAV § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; BSchAV § 4 Abs. 3 Nr. 1; BVG § 30; SVG § 80 S. 1; SVG § 81 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 29.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 VS 7/02

Anspruch auf Soldatenversorgung nach Wehrdienstbeschädigung; Berechnung des Berufsschadensausgleichs

LSG Bayern, Urteil vom 01.12.2009 - Aktenzeichen L 15 VS 19/06

DRsp Nr. 2010/3573

Anspruch auf Soldatenversorgung nach Wehrdienstbeschädigung; Berechnung des Berufsschadensausgleichs

Bei der Berechnung des Berufsschadensausgleiches für Soldaten mit einer Wehrdienstbeschädigung , bemisst sich das maßgebliche Vergleichseinkommen nach § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BSchAV nach der Leistungsgruppe 1, 2 oder 3, wenn der Soldat vor dem Eintritt der Wehrdienstbeschädigung lediglich einen qualifizierenden Hauptschulabschluss erworben und diverse Hilfstätigkeiten als ungelernter bzw. angelernter Arbeiter ausgeübt hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 29. Juni 2006 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BSchAV § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; BSchAV § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; BSchAV § 4 Abs. 3 Nr. 1; BVG § 30; SVG § 80 S. 1; SVG § 81 Abs. 1;

Tatbestand: