I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 13. Mai 2009 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Übernahme der nicht aus dem Nachlass gedeckten Beerdigungskosten der am 01.11.2005 verstorbenen Mutter des Klägers.
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