Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 26. Oktober 2010 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die vollständige Übernahme der Bestattungskosten für ihre am 3. April 2008 verstorbene Mutter, Frau F ... Die Beklagte hat einen Betrag von 1.220,00 EUR wegen Einkommens des Ehemannes der Klägerin nicht übernommen.
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