LSG Hessen - Urteil vom 21.11.2008
L 7 AL 166/06
Normen:
BGB § 1896; BGB §§ 1896ff; BtBG § 6 Satz 1; SGB III § 57 Abs. 1; SGB III § 57 Abs. 2 Nr. 2; SGB III § 57 Abs. 2 Satz 2;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 725
Vorinstanzen:
SG Frankfurt/M., vom 06.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 AL 3675/02

Anspruch auf Überbrückungsgeld; Beurteilung der Tragfähigkeit der Existenzgründung; Auswahl einer fachkundigen Stelle für die Berufsgruppe der Berufsbetreuer

LSG Hessen, Urteil vom 21.11.2008 - Aktenzeichen L 7 AL 166/06

DRsp Nr. 2009/1407

Anspruch auf Überbrückungsgeld; Beurteilung der Tragfähigkeit der Existenzgründung; Auswahl einer fachkundigen Stelle für die Berufsgruppe der Berufsbetreuer

Zur Beurteilung der Tragfähigkeit einer beabsichtigten Existenzgründung ist der Arbeitslose berechtigt, die fachkundige Stelle frei auszuwählen. Dabei kommt für die Berufsgruppe der Berufsbetreuer als fachkundige Stelle die Betreuungsstelle in Betracht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

I. Auf die Berufung der Klägerin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 6. Juli 2006 und der Bescheid der Beklagten vom 7. Mai 2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25. September 2002 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, den Antrag der Klägerin vom 8. Januar 2002 auf Gewährung von Überbrückungsgeld unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

II. Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten.

III. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 1896; BGB §§ 1896ff; BtBG § 6 Satz 1; SGB III § 57 Abs. 1; SGB III § 57 Abs. 2 Nr. 2; SGB III § 57 Abs. 2 Satz 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Bewilligung von Überbrückungsgeld für die Zeit ab dem 1. März 2002.