SG Berlin, vom 03.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 23 RJ 164/03
Anspruch auf Vergabe einer korrigierten Versicherungsnummer, Urkundsbeweis des Geburtsdatums
LSG Berlin-Brandenburg, vom 25.11.2008 - Aktenzeichen L 21 R 730/06
DRsp Nr. 2009/5012
Anspruch auf Vergabe einer korrigierten Versicherungsnummer, Urkundsbeweis des Geburtsdatums
Eine Urkunde ist eine durch Niederschrift verkörperte Gedankenerklärung, die geeignet ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen. § 33a Abs. 2 Nr. 2SGB I enthält keine Beschränkung auf die Berücksichtigung von einer nur einer bestimmten Art von Urkunde, der Urkundsbegriff richtet sich nach allgemeinen Bestimmungen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]