Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Itzehoe vom 28. November 2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als weitere Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls und daraus resultierender Leistungen (Verletztengeld und Verletztenrente).
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