1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund eines Unfallereignisses vom 12. Januar 1989.
Die Klägerin ist 1976 geboren und erlitt am 12. Januar 1989 als Schülerin einen Unfall im Sportunterricht, als sie beim Anlauf zu einem Hochsprung stürzte und auf das linke Knie fiel. Es wurde ein Ausriss der linken Tibia-Apophyse im Durchgangsarztbericht vom 12. Januar 1989 diagnostiziert.
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