Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgericht Braunschweig vom 11. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Versorgung mit einem Elektrofahrzeug Genny Mobility mit Umbau zum Betrieb im Sitzen auf Segwaybasis durch die Beklagte.
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