Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens L 7 AS 91/12 B ER wird
als unzulässig verworfen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Wiederaufnahme eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem die vorläufige Gewährung von Arbeitslosengeld II wegen Vermögen abgelehnt wurde.
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