Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 19.2.2016 sowie der Bescheid vom 17.2.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 10.12.2015 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, der Klägerin 70,00 EUR für jede angefangene Woche in der Zeit vom 9.7.2014 - 2.2.2015 zu zahlen; im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II.Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Instanzen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Strittig ist eine Zahlung wegen verzögerter Bearbeitung eines Antrages auf Pflegeleistungen.
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