LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.02.2009
15 Sa 2217/08
Normen:
BAT-O § 22 Abs. 2 Satz 1; BAT-O § 24 Abs. 1; SGB II § 44 b;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 09.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 361/08

Anspruch auf Zulage bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeit als Geschäftsführer einer Arbeitsgemeinschaft

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.02.2009 - Aktenzeichen 15 Sa 2217/08

DRsp Nr. 2009/6321

Anspruch auf Zulage bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeit als Geschäftsführer einer Arbeitsgemeinschaft

Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber mit höherwertigen Tätigkeiten als Geschäftsführer bei einer für fünf Jahre befristet gebildeten Arbeitsgemeinschaft (gem. § 44 b SGB II) betraut, dann muss der Arbeitnehmer nicht dauerhaft höhergruppiert werden. Es besteht nur ein Anspruch auf Zahlung einer Zulage nach § 24 Abs. 1 BAT-O.

Tenor:

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 09.09.2008 - 1 Ca 361/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BAT-O § 22 Abs. 2 Satz 1; BAT-O § 24 Abs. 1; SGB II § 44 b;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Kern darüber, ob dem Kläger dauerhaft eine höhere Vergütung zu zahlen ist, obwohl diesem nur vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden ist.

Der Kläger war ursprünglich seit dem 1. Juli 1994 bei der beklagten Stadt als Hauptsachbearbeiter beschäftigt. Er erhielt eine Vergütung nach der Vgr. VI b BAT-O. Später wurde er als Sachbearbeiter im Amt für S. und W. eingesetzt. Nachdem er eine entsprechende Bewährungszeit zurückgelegt hatte, erhielt er ab dem 1. Juli 2004 eine Vergütung nach der Vgr. III BAT-O.