I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 09.09.2008 - 1 Ca 361/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Kern darüber, ob dem Kläger dauerhaft eine höhere Vergütung zu zahlen ist, obwohl diesem nur vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden ist.
Der Kläger war ursprünglich seit dem 1. Juli 1994 bei der beklagten Stadt als Hauptsachbearbeiter beschäftigt. Er erhielt eine Vergütung nach der Vgr. VI b
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|