Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 26.04.2021 -
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 29 % und der Kläger zu 71 %.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe des Urlaubsgeldanspruchs für das Jahr 2020 nach den Regelungen des Manteltarifvertrages für die Beschäftigten des Kraftfahrzeuggewerbes im Land Niedersachsen.
Streitig ist die Frage der Auslegung der tariflichen Bestimmung für die Berechnung des zusätzlichen Urlaubsgeldes und hier insbesondere die Frage, ob für die Berechnung als Referenzentgelt das individuelle Entgelt der als Verkäufer mit umsatzabhängiger Vergütung beschäftigten Arbeitnehmer zugrunde zu legen ist, das Tarifentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers oder das Entgelt des Arbeitnehmers, mit der höchsten tariflichen Vergütung im Betrieb.
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