LAG Hamm - Urteil vom 21.12.2006
15 Sa 1228/06
Normen:
BGB § 812 ; EStG § 38 Abs. 2 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hamm - 5 (4) Ca 2611/05 - 12.06.2006,

Anspruch der Arbeitnehmerin auf Auszahlung überzahlter Lohnsteuern durch Finanzamt bei Bruttolohnvereinbarung - kein Anspruch der Arbeitgeberin auf Erstattung oder Abtretung des Anspruchs

LAG Hamm, Urteil vom 21.12.2006 - Aktenzeichen 15 Sa 1228/06

DRsp Nr. 2007/9623

Anspruch der Arbeitnehmerin auf Auszahlung überzahlter Lohnsteuern durch Finanzamt bei Bruttolohnvereinbarung - kein Anspruch der Arbeitgeberin auf Erstattung oder Abtretung des Anspruchs

1. Hat die Arbeitgeberin von den vereinbarten Bruttobeträgen zuviel Lohnsteuern einbehalten und abgeführt, kann die Arbeitnehmerin, die gemäß § 38 Abs. 2 Satz 1 EStG Schuldnerin der Lohnsteuern ist, die Erstattung der zuviel gezahlten Lohnsteuern an sich verlangen, denn die abgeführten Lohnsteuerbeträge sind aus dem Bruttobetrag einbehalten worden, den die Parteien vereinbart hatten; insofern hat die Arbeitnehmerin und nicht die Arbeitgeberin die Lohnsteuern im Verhältnis zum Finanzamt getragen.