A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin dem Betriebsrat einen Personalcomputer nebst Zubehör zur Verfügung zu stellen hat.
Die Arbeitgeberin betreibt mehrere Kliniken, darunter die Psychosomatische Klinik in B, in der etwa 150 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Mit Schreiben vom 15. Mai 1996 teilte der dort bestehende Betriebsrat der Arbeitgeberin mit, daß er die Anschaffung eines PC beschlossen habe, und forderte die Arbeitgeberin zur Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel auf. Die Arbeitgeberin lehnte dies mit Schreiben vom 22. Juli 1996 unter Hinweis auf die dem Betriebsrat seit Mai 1995 zur Verfügung gestellte Schreibkraft ab.
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