Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 12. Oktober 2021 -
Welcher Beschäftigte wird nach welcher Tarifgruppe in welchem Berufsjahr in welcher Funktion mit welchem konkreten Bruttobetrag monatlich vergütet,
-Welchem tariflich bezahlten Beschäftigten wird welche Zulage/welcher Zuschlag/welche Prämie usw. in welcher Form gegeben.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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