LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 25.03.2008
13 Sa 653/07
Normen:
TVK (Musiker in Kulturorchestern) § 12 Abs. 1 Satz 2 § 12 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 06.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 865/07

Anspruch einer Geigerin auf Ersatz von Fahrtkosten als tarifliche Instandsetzungskosten

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.03.2008 - Aktenzeichen 13 Sa 653/07

DRsp Nr. 2008/14608

Anspruch einer Geigerin auf Ersatz von Fahrtkosten als tarifliche Instandsetzungskosten

1. Wenn nach § 12 Abs. 2 Satz 3 TVK (Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern vom 01.07.1971) der Arbeitgeber die "als erforderlich nachgewiesenen Instandsetzungskosten" zu tragen hat, kann der Begriff der Instandsetzungskosten in einem engen wie auch in einem weiten Sinne verstanden werden: Im ersten Fall wären nur die unmittelbar durch die Instandsetzungsarbeiten selbst anfallenden Kosten (hier die vom Geigenbauer in Rechnung gestellten Kosten) gemeint; im anderen Fall würden sämtliche Kosten bezeichnet, die im Zusammenhang mit der Instandsetzung anfallen, wie etwa auch Fahrt- oder Transportkosten, sofern diese erforderlich werden, um dem Instandsetzenden die Arbeit an dem Instrument zu ermöglichen.2. Allein aus dem Umstand, dass das Instrument entweder zum Instandsetzenden verbracht werden oder dieser sich zum Instrument begeben muss und dafür in der Regel Kosten anfallen, ergibt sich noch nicht, dass diese automatisch vom Normumfang des § 12 Abs. 2 Satz 3 TVK erfasst werden; vielmehr steht es den Tarifparteien grundsätzlich frei, den Arbeitgeber insoweit von einer Erstattungspflicht frei zu stellen, ohne dass sie damit Unmögliches oder Unsinniges regeln würden.