LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.11.2016
L 2 R 3151/15
Normen:
SGB VI § 6;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 25.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 R 2324/14

Anspruch eines als wissenschaftlicher Mitarbeiter im veterinärmedizinischen Außendienst tätigen Tierarztes auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2016 - Aktenzeichen L 2 R 3151/15

DRsp Nr. 2017/1507

Anspruch eines als wissenschaftlicher Mitarbeiter im veterinärmedizinischen Außendienst tätigen Tierarztes auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Zur Frage der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 6 SGB VI bei einem Tierarzt, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter im veterinärmedizinischen Außendienst tätig ist.

Ein Tierarzt, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter im veterinärmedizinischen Außendienst tätig ist, hat einen Anspruch auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 6 SGB VI.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 25. März 2015 sowie der Bescheid der Beklagten vom 16. Januar 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. Juni 2014 aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, den Kläger ab 16. Februar 2013 von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien.

Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu erstatten.

Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 6;

Tatbestand

Streitig ist die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) als Mitarbeiter im veterinärmedizinischen Außendienst.