OVG Bremen - Urteil vom 09.12.2009
S3 A 443/06
Normen:
SGB VIII § 77; SGB XII § 53; SGB XII § 54; BSHG § 93a;
Vorinstanzen:
VG Bremen, vom 11.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen K 1373/05

Anspruch eines an Autismus leidenden Kindes auf Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) in Form einer persönlichen Assistenz für den Besuch eines Kindertagesheims; Ausrichtung einer für ein behindertes Kind erforderlichen Förderung an Art und Schwere der wesentlichen Behinderung i.S.d. § 53 Abs. 1 S. 1 SGB XII im Hinblick auf einen spezifischen Mehrbedarf

OVG Bremen, Urteil vom 09.12.2009 - Aktenzeichen S3 A 443/06

DRsp Nr. 2010/2830

Anspruch eines an Autismus leidenden Kindes auf Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) in Form einer persönlichen Assistenz für den Besuch eines Kindertagesheims; Ausrichtung einer für ein behindertes Kind erforderlichen Förderung an Art und Schwere der wesentlichen Behinderung i.S.d. § 53 Abs. 1 S. 1 SGB XII im Hinblick auf einen spezifischen Mehrbedarf

Auch einem an Autismus leidenden Kind kann Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII in Form einer persönlichen Assistenz für den Besuch eines Kindertagesheims zustehen.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen - 4. Kammer für Sozialgerichtssachen - vom 11.07.2006 abgeändert.