LAG Düsseldorf - Urteil vom 26.08.2015
4 Sa 391/15
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 05.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 5843/14

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Ausgleichzahlung wegen Nichtzurverfügungstellung eines Firmenwagens

LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.08.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 391/15

DRsp Nr. 2016/7434

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Ausgleichzahlung wegen Nichtzurverfügungstellung eines Firmenwagens

1. Hat ein Arbeitnehmer nach der geltenden Car-Policy-Regelung Anspruch auf Zurverfügungstellung eines Firmenwagens und hat der Arbeitgeber hiervon einvernehmlich gegen Zahlung eines pauschalen Ausgleichsbetrages Abstand genommen, so steht dem Arbeitnehmer dieser monatlich zu zahlende Betrag zeitlich unbegrenzt zu.2. Seiner Verpflichtung, dem Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug zur Verfügung zu stellen, kommt der Arbeitgeber nicht nach, wenn der Arbeitgeber anstelle der Versteuerung als Sachleistung ein Entgelt für die private Nutzung verlangt.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.03.2015 - 10 Ca 5843/14 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.840,64 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2014 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab September 2014 einen monatlichen Betrag in Höhe von 460,16 € brutto gemäß der Vereinbarung vom 04.11.1998 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

1. 2.