1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 14.01.2014 wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger Einsicht in seine Personalakte im Beisein seiner anwaltlichen Vertreterin gewährt werden muss.
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