LAG Nürnberg - Urteil vom 10.10.2014
8 Sa 138/14
Normen:
BetrVG § 83;
Vorinstanzen:
ArbG Würzburg, vom 14.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 719/13

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Einsicht in seine Personalakte im Beistand eines Rechtsanwalts

LAG Nürnberg, Urteil vom 10.10.2014 - Aktenzeichen 8 Sa 138/14

DRsp Nr. 2017/3605

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Einsicht in seine Personalakte im Beistand eines Rechtsanwalts

Kein Anspruch eines Arbeitnehmers auf Einsicht in die Personalakte im Beisein eines anwaltlichen Vertreters.

1. § 83 BetrVG regelt das Einsichtsrecht eines Arbeitnehmers in seine Personalakte während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausschließlich und abschließend. 2. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht einem Arbeitnehmer aufgrund einer Ausstrahlung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Schutz- und Rücksichtnahmepflichten des Arbeitgebers gem. § 241 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf ein nachvertragliches Einsichtsrecht in seine vom ehemaligen Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte zu. 3. Bei dem Recht auf Personalakteneinsicht handelt es sich um ein nur dem Arbeitnehmer höchstpersönlich zustehendes Recht.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 14.01.2014 wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 83;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger Einsicht in seine Personalakte im Beisein seiner anwaltlichen Vertreterin gewährt werden muss.