LAG Düsseldorf - Urteil vom 24.08.2018
6 Sa 274/18
Normen:
TzBfG § 8 Abs. 4 S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Wesel, vom 28.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2258/17

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit aufgrund eines Haustarifvertrages zur Regelung von Teilzeitarbeit

LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.08.2018 - Aktenzeichen 6 Sa 274/18

DRsp Nr. 2018/16800

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit aufgrund eines Haustarifvertrages zur Regelung von Teilzeitarbeit

Der Kläger macht einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit aus einem Haustarifvertrag geltend. Der Tarifvertrag sieht vor, dass die Höchstzahl der Teilzeitarbeitsplätze in gesonderten Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien festgelegt werden soll. Dieser Tarifvertrag ist so auszulegen, dass im Falle des Nichtzustandekommens einer solchen ergänzenden Vereinbarung kein tarifvertraglicher Anspruch auf Teilzeit bestehen soll. Es verbleibt dann vielmehr bei dem - hier nicht streitgegenständlichen - Anspruch nach § 8 TzBfG.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 28.02.2018 - AZ: 6 Ca 2258/17 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 8 Abs. 4 S. 3;

Tatbestand

Der Kläger begehrt von der Beklagten eine Vertragsänderung zu einer Teilzeitbeschäftigung in Form einer Verringerung seiner Jahresarbeitszeit.