LAG Düsseldorf - Urteil vom 19.07.2018
13 Sa 204/18
Normen:
Inbev-Konzern Teilzeit TV im; TzBfG § 8 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Wesel, vom 02.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2226/17

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Teilzeitbeschäftigung in Form einer Verringerung der Jahresarbeitszeit

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2018 - Aktenzeichen 13 Sa 204/18

DRsp Nr. 2018/16799

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Teilzeitbeschäftigung in Form einer Verringerung der Jahresarbeitszeit

Auslegung eines Firmentarifvertrages zu der Fragestellung, unter welchen Voraussetzungen einem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Teilzeit zusteht.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 02.02.2018 - 5 Ca 2226/17 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

Inbev-Konzern Teilzeit TV im; TzBfG § 8 Abs. 4;

Tatbestand

Der Kläger begehrt von der Beklagten eine Vertragsänderung zu einer Teilzeitbeschäftigung in Form einer Verringerung seiner Jahresarbeitszeit.