LAG Düsseldorf - Urteil vom 22.08.2018
12 Sa 230/18
Normen:
ArbGG § 64 Abs. 2; ArbGG § 64 Abs. 6; ZPO § 4 Abs. 1; ZPO § 9 S. 1; ZPO § 253 Abs. 2; ZPO § 256 Abs. 1; Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) § 8; Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) § 10;
Vorinstanzen:
ArbG Krefeld, vom 05.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1356/16

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit bei dienstplanmäßig freien Vorfeiertagen, die auf einen Werktag fallen

LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.2018 - Aktenzeichen 12 Sa 230/18

DRsp Nr. 2018/14413

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit bei dienstplanmäßig freien Vorfeiertagen, die auf einen Werktag fallen

Für dienstplanmäßig freie Vorfeiertage (24.12. und 31.12.), die auf einen Werktag fallen, begründet § 8 Abs. 3 Satz 1 TV-V keinen Anspruch auf entsprechende Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit. Diese Regelung ist in § 8 Abs. 3 Satz 1 TV-V auf gesetzliche Feiertage beschränkt.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 05.12.2017 - 4 Ca 1356/16 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 64 Abs. 2; ArbGG § 64 Abs. 6; ZPO § 4 Abs. 1; ZPO § 9 S. 1; ZPO § 253 Abs. 2; ZPO § 256 Abs. 1; Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) § 8; Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) § 10;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die arbeitszeitrechtliche Behandlung des 24.12. und des 31.12 an dienstplanmäßig freien Tagen, die auf einen Werktag fallen, im Anwendungsbereich des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (im Folgenden TV-V).

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