LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.01.2016
16 Sa 725/15
Normen:
BGB § 313;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 19.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 42/15

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung nach betriebsbedingter Kündigung und Abschluss eines Aufhebungsvertrages

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.01.2016 - Aktenzeichen 16 Sa 725/15

DRsp Nr. 2016/13522

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung nach betriebsbedingter Kündigung und Abschluss eines Aufhebungsvertrages

Orientierungssätze: Kommt es auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages, ist dieser nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) anzupassen, wenn sich in der Zeit zwischen dem Abschluss des Aufhebungsvertrages und dem vereinbarten Vertragsende unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt. Die Vertragsanpassung kann dabei auch in einer Wiedereinstellung liegen (Bundesarbeitsgericht 24. Februar 2011 - 6 AZR 626/09 - Rn. 68; 8. Mai 2008 - 6 AZR 517/07 - Rn. 25). Voraussetzung des Wiedereinstellungsanspruchs ist, dass dieser unverzüglich nach Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die den Anspruch rechtfertigen, geltend gemacht wird. In Anlehnung an § 613a Abs. 6 BGB ist hierbei eine Frist von einem Monat nach Kenntniserlangung eizuhalten (Landesarbeitsgericht Düsseldorf 26. September 2011 - 14 Sa 886/11 - Rn. 33; Bundesarbeitsgericht 27. Januar 2011 - 8 AZR 327/09 - Rn. 36).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 19. Mai 2015 - 9 Ca 42/15 0 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 313;

Tatbestand