LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 09.08.2018
7 Ta 1244/18
Normen:
GewO § 106; SGB V § 74; BGB § 611;

Anspruch eines arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers auf Zuweisung eines Arbeitsplatzes innerhalb seines früheren Tätigkeitsbereichs

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.08.2018 - Aktenzeichen 7 Ta 1244/18

DRsp Nr. 2018/17007

Anspruch eines arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers auf Zuweisung eines Arbeitsplatzes innerhalb seines früheren Tätigkeitsbereichs

Ein noch arbeitsunfähig geschriebener Arbeitnehmer hat keinen im Wege einstweiliger Verfügung durchsetzbaren Anspruch auf Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers dahingehend, dass ihm ein Arbeitsplatz in seinem früheren Tätigkeitsbereich zugewiesen wird.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 13.07.2018 - 58 Ga 9372/18 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Normenkette:

GewO § 106; SGB V § 74; BGB § 611;

Gründe:

1. Der seit dem 10.11.2017 arbeitsunfähige Antragsteller begehrt im Rahmen einer einstweiligen Verfügung unter Hinweis auf verschiedene ärztliche Atteste die Zuweisung eines Arbeitsplatzes innerhalb seines früheren Tätigkeitsbereichs mit der Begründung, es handle sich dabei um einen leidensgerechten Arbeitsplatz mit dem eine Stabilisierung seines Gesundheitszustandes erreicht werden könne.